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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Allgemeines / Vertragsabschluß
1.1
Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die
Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.
1.2
Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der
schriftlichen Zustimmung von StopDoc Training R.
Leiter.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Lieferung gelten die Listen- bzw. Angebotspreise zum Zeitpunkt
der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
2.2 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne gesondertes
Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht
schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.3 Unsere Rechnungen sind nach 30 Tagen fällig und netto ohne Abzug zahlbar.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die StopDoc Training R. Leiter
über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen
Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach
Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer
Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des
Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
2.4 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab aus Gründen, die bei ihm
liegen, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen (C- und
D-Teile, Sonderbestellungen) oder 20% des Kaufpreises als pauschalisierten
Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen (A- und B-Teile). Im Falle eines
außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen
geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist StopDoc
Training R. Leiter berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr
des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern.
Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer Ersatz für die
entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal € 25.- zu
bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde
nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle
außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese
geltend zu machen.
2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung
des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden
sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
3. Lieferfrist
3.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns
die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen
übergeben hat.
3.3 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen
(z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht
zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen
Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
3.4 Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere
Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von
50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
4.1 Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und
Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
4.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine
ausdrücklichen Weisungen gibt.
4.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Dies gilt
unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl
offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem
Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem
Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu
können.
5. Umtausch bzw. Rücknahme
5.1 Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher
Belieferung. Ein von uns schriftlich bestätigter Kulanzumtausch von
Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des
Warenwertes belastet.
5.2 Mit Öffnen der Verpackung von Software erkennt der Käufer den
Urheberrechtsschutz an. Der Umtausch von Software bei geöffneter oder
beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei denn, die
Datenträger sind defekt oder nicht lesbar.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der
Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
6.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird
stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
6.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der
Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat
der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
6.5 Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber
seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura - Endbetrages an uns ab.
7. Gewährleistung / Haftungsausschluß
7.1 Wir gewährleisten für eine Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung
ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der
Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist
ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird als Privatverkauf unter Ausschluß
jedweder Gewährleistung verkauft.
7.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter
oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt
insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart
oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten
Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von
Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit
aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder
Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten
Mangel sind.
7.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder
Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung von StopDoc Training R. Leiter
oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von uns autorisiert wurden,
sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.
7.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage
nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür
alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten
ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
7.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um Datenverlusten in
Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfehlen wir die
Durchführung regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige
Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht
bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
7.6 Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die
Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder sind
Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der
Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.
7.7 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche
des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften
deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar
entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt
nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen
einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten,
Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes
beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn,
daß wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der
Käufer sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die
Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
7.8 Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten Sie bitte die
Hinweise in unseren aktuellen Rücksende- und Serviceinformationen.
8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
8.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung,
die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die
Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder
andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
8.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen
nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns
für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung
von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich
in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht
entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir
uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.
9. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die
besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der
Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.
10. Verwendung von Kundendaten
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden
betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten. Eine Weitergabe
an Dritte zu Werbe- bzw. Statistikzwecken erfolgt nicht.
11. Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des
Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn / Taunus, sind vom Kunden
in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer
solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag
zurückzutreten.
12. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
12.1 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten
Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus den Vertrag sich ergebenden
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Koblenz
vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
12.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin
wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.
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